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BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung

BGH: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen

Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind. Mehr dazu lesen »

LG Bonn: Wettbewerbswidrigkeit des Versendens von Werbemails auch bei nur versehentlicher Versendung

Zwar hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit bei versehentlichen Vertragsverletzungen eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 1. UWG verneint. Dem lagen aber besondere Sachverhaltskonstellationen zugrunde, die eine enge Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches erforderten. Anders als die versehentliche Verletzung von Pflichten aus einem zwischen zwei Wettbewerbern im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen geschlossenen Vertrag, deren Auswirkung nur unter besonderen Umständen als unlautere (gezielte) Behinderung des Mitbewerbers im Sinne von § 4 Ziffer 10. UWG eingestuft werden kann, erfasst der vorliegende Fall einer Werbemail an einen Geschäftskunden ohne die in § 7 Abs. 3 Ziffer 4 UWG vorgesehenen Hinweise eine klassische Werbemaßnahme gegenüber einem Geschäftskunden. Eine einschränkende Auslegung des weitgefassten Begriffs der geschäftlichen Handlung in § 2 Abs. 1 Ziffer 1. UWG n. F. ist in diesem Fall nicht geboten, sondern würde im Ergebnis zu einer mit dem Schutzzweck des UWG nicht zu vereinbarenden Privilegierung großer Unternehmen, die sich aufwendiger technischer Werbemittel bedienen, führen. Vielmehr ist an dem auch § 8 Abs. 2 UWG zugrundeliegenden Rechtsgedanken, dass die arbeitsteilige Organisation eines Unternehmens dessen Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll, festzuhalten (Leitsatz mit freundlicher Genehmigung von JurPC).

Lesen Sie die gesamte Entscheidung unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20100009.htm

Matthias Pierson/Jonas Bretall: Das neue “neue UWG”: Von der Reform 2004 zur Reform 2008

Die Autoren befassen sich in insgesamt 4 Beiträgen mit den neuen Regelungen des UWG.

Lesen Sie die gesamten Beiträge unter

http://www.jurpc.de/aufsatz/20090203.htm
http://www.jurpc.de/aufsatz/20090204.htm
http://www.jurpc.de/aufsatz/20090205.htm
http://www.jurpc.de/aufsatz/20090206.htm

VG Frankfurt a.M.: Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Vorlage von Mitarbeiter-E-Mails

    1. Das Fernmeldegeheimnis schützt insoweit in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte. Allerdings endet der Schutz des Fernmeldegeheimnisses in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist.
    2. Sofern feststeht, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben (bzw. hatten), die Mails an eine andere Stelle zu kopieren und sie dort zu speichern oder zu archivieren, z.B. auf einem Rechner am Arbeitsplatz, bedeutet dies, dass die Mitarbeiter hierzu ausdrücklich selbst aktiv werden müssen (bzw. mussten). Sobald aber Mail-Empfänger oder Mail-Versender ihre E-Mails aus dem eigentlichen Übertragungsvorgang herauslösen und sie selbst platzieren, speichern oder in anderer Weise verarbeiten, ist das Fernmeldegeheimnis nicht mehr betroffen. Das Fernmeldegeheimnis betrifft nur den Zeitraum des Übertragungsvorgangs, endet aber, wenn der Übertragungsvorgang abgeschlossen ist und der Empfänger das weitere Schicksal der Mail bestimmt und hierfür auch die Verantwortung übernehmen kann und muss (Leitsätze mit freundlicher Genehmigung von JurPC). Lesen Sie die gesamte Entscheidung unter

http://www.jurpc.de/rechtspr/20090251.htm

LG Nürnberg-Fürth: Zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild bei Einstellen eines Fernsehinterviews ins Internet

Wer eine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Interviews im Fernsehen gibt und eine Veröffentlichung auch im Internet nicht ausdrücklich ausschließt, kann aufgrund der Einwilligung keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild geltend machen. Im Rahmen der Auslegung der erklärten Einwilligung ist dabei auf die Sicht des Erklärungsempfängers abzustellen. Ein Widerruf einer derartigen Einwilligung kommt nur dann in Betracht, wenn die Weiterverwendung des Bildnisses infolge einer Wandlung der Persönlichkeit persönlichkeitsverletzend wäre, nicht aber, wenn ein äußerer Umstand eintritt (Leitsatz mit freundlicher Genehmigung von JurPC).

Lesen Sie die gesamte Entscheidung unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20090199.htm

Markus Lang: Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Der Autor liefert eine Untersuchung der Zulässigkeit des privaten Einsatzes von Videotechnik und der Notwendigkeit von § 6 b BDSG als spezielle rechtliche Regelung.

Lesen Sie den gesamten Beitrag unter http://www.jurpc.de/aufsatz/20090195.htm

OLG Karlsruhe: Internetveröffentlichung einer Verbandssanktion für einen Sportler/Sportfunktionär

Die Auslegung oder Veröffentlichung einer Namensliste mit Sperren und Strafen für Sportler oder Sportfunktionären eines Sportverbandes fällt unabhängig von der Einordnung als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Dabei müssen im Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht wahre Angaben in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind. Auch die Tatsache, dass bei Eingabe des Namens des Betroffenen in der Suchmaschine Google dessen Eintrag leicht aufgefunden werden kann, ändert daran nichts, da mit einer solchen Suche keine öffentliche Stigmatisierung oder Anprangerung verbunden ist (Leitsatz mit freundlicher Genehmigung von JurPC).

Lesen Sie die gesamte Entscheidung unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20090086.htm

BGH: Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10 % nicht in Betracht kommt, wenn die Parteien in dem Vertrag deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient. Mehr dazu lesen »

OLG Hamm: Klarheit und Verständlichkeit des Impressums

    1. Es besteht auch ohne eine Gegenabmahnung ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO des zu Unrecht Abgemahnten, dass der Anspruch auf Unterlassung, dessen sich der Abmahnende berühmt hat, nicht besteht. Voraussetzung ist insoweit nur, dass die Abmahnung ernsthaft erfolgt ist und die rechtlichen Interessen des Abgemahnten betroffen hat.
    2. Das Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit der Informationen erfordert eine strenge Betrachtungsweise bei der Beurteilung eines Impressums im Sinne des § 5 TMG. Danach muss sowohl der Handelsname des Unternehmens klar und deutlich erkennbar sein, als auch deren Vertreter.
    3. Ist ein rechtsgültiges Impressum unter der Überschrift “Rechtliche Informationen des Verkäufers” nicht vorhanden, wohl aber auf der “Mich-Seite”, kommt es auf die insoweit zutreffenden Angaben auf der “Mich-Seite” nicht mehr an, da ein durchschnittlicher Nutzer bei der deutlichen und “sprechenden” Bezeichnung  “Rechtliche Informationen des Verkäufers” keine Veranlassung mehr sieht, noch nach dem Link zum Impressum und ggf. einer weiteren Informationsseite zu suchen. Es wäre vielmehr reiner Zufall, wenn er vor dem Bestellvorgang noch auf die “Mich-Seite” gelangen würde (Leitsätze mit freundlicher Genehmigung von JurPC). Lesen Sie die gesamte Entscheidung unter

http://www.jurpc.de/rechtspr/20090216.htm

BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung

Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Mehr dazu lesen »

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