AG Gladbeck: Kein Zahlungsanspruch für Betreiber einer sog. Abo-Falle (Urteil vom 18.10.2011 – 12 C 267/11)
Ist eine Internetseite bezüglich einer Internet-Dienstleistung für Wareneinkäufe so gestaltet, dass auf der Einstiegsseite lediglich ein kleingeschriebener Hinweis auf die Entstehung von jährlichen Kosten von 96,00 Euro versteckt ist, der lediglich nach Scrollen zusammen mit dem Anmeldebutton sichtbar ist, braucht sich ein Verbraucher, der sich anmeldet, an dem Vertrag aufgrund der durch die Gestaltung der Seite bewirkten Täuschung über die Entgeltlichkeit nicht festhalten zu lassen.
Den Text der Entscheidung finden Sie auf JurPC – Der Internetzeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht








