Eine geschäftliche Handlung eines eingetragenen Vereins liegt bereits dann vor, wenn dieser auf seiner Website das Erscheinen eines vom Verein herausgegebenen Buchs ankündigt.
Ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Vereinen liegt vor, wenn diese gleichartige oder austauschbare Informationen zu einem bestimmten Thema anbieten. Das ist auch dann der Fall, wenn der eine Verein die Informationen in Form eines Buches anbietet und der andere Verein die Informationen auf seiner Website bereithält.
Die Veröffentlichung der Anschrift des Vereins im Rahmen seiner Satzung genügt einer leichten Erkennbarkeit nicht. Die Rechtsform des Vereins braucht in der Anbieterkennzeichnung nicht ausgeschrieben zu werden. Die Angabe der abgekürzten Rechtsform “e.V.” genügt.
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1. Die Frist für den Widerruf beginnt nicht zu laufen, wenn die Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen der §§ 360 Abs. 1 Ziffer 4, 312 d Abs. 2 BGB entspricht. Sie entspricht diesen Anforderungen nicht, wenn die Widerrufsbelehrung die Formulierung enthält, dass die Widerrufsfrist “nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-Infoverordnung” beginnt. Mehr dazu lesen »
Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, ist nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen. Mehr dazu lesen »
Die Erfordernis der schriftlichen Einlegung bedeutet, dass ein eigenhändig unterschriebener Schriftsatz vorgelegt werden muss (vgl. § 126 Abs. 1 BGB). Eine Vorschrift, die das Unterschriftserfordernis relativiert (wie § 92 Abs. 1 Satz 3 SGG für die Klage: “Die Klage soll … unterzeichnet sein”), gibt es bei der Beschwerde nicht. Die Zusendung einer E-Mail mit einer PDF-Datei genügt dem Erfordernis der Schriftform daher nicht. (L 8 So 9/12 B ER) Mehr dazu lesen »
17.04.2012 in
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unterschrift,
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Ein Berufungsgericht, das die Revision nicht zulässt, entscheidet, falls die Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, unanfechtbar über die Erreichbarkeit von höherinstanzlichem Rechtsschutz im konkreten Fall. Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte. Mehr dazu lesen »
Die Nennung des Namens einer abmahnenden Anwaltskanzlei sowie die Äußerung in einem You-Tube-Vudeo, dass die genannte Kanzlei das “Prinzip der häppchenweisen Abmahnung” beim illegalen Filesharing sog. Chartcontainer verfolge, ist im Lichte der Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG nicht als unangemessene Herabsetzung und Verunglimpfung anzusehen. Bei der gebotenen Abwägung ist ein Informationsinteresse breiter Kreise, nämlich der abgemahnten Internetnutzer, zu berücksichtigen, um deren Mandat der äußernde Anwalt im Rahmen seiner beruflichen Außendarstellung typischerweise wirbt. Mehr dazu lesen »
19.03.2012 in
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Abmahnung,
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Filesharing,
You-Tube,
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Die Europäischen Richtlinien 2000/31/EG, 2001/29/EG und 2004/48/EG sind, bei einer Gesamtbetrachtung und einer Auslegung im Hinblick auf die sich aus dem Schutz der anwendbaren Grundrechte ergebenden Anforderungen, dahin auszulegen, dass sie der Anordnung eines nationalen Gerichts an einen Hosting-Anbieter entgegenstehen, ein System der Filterung der von den Nutzern seiner Dienste auf seinen Servern gespeicherten Informationen, das unterschiedslos auf alle diese Nutzer anwendbar ist, präventiv, allein auf eigene Kosten und zeitlich unbegrenzt einzurichten, mit dem sich Dateien ermitteln lassen, die musikalische, filmische oder audiovisuelle Werke enthalten, an denen der Antragsteller Rechte des geistigen Eigentums zu haben behauptet, um zu verhindern, dass die genannten Werke unter Verstoß gegen das Urheberrecht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Mehr dazu lesen »
Ein Benutzerkonto bei Facebook kann in entsprechender Anwendung des § 99 StPO beim Provider beschlagnahmt werden, wenn zu erwarten ist, dass über den Facebook-Account Nachrichten und Mitteilungen in Bezug auf eine Straftat (vorliegend: Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl) versandt worden sind. Mehr dazu lesen »
29.02.2012 in
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Schon im Jahr 2009 fand die Netzneutralität im Zuge der Reform des Telekommunikationsrahmens Eingang in Vorschriften der geänderten Rahmenrichtlinie und der Universaldienstrichtlinie. In Art. 8 Abs. 4 lit. g der Rahmenrichtlinie werden die Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es Endnutzern möglich ist, “Informationen abzurufen oder zu verbreiten oder beliebige Anwendungen und Dienste zu nutzen”. Mehr dazu lesen »
31.01.2012 in
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Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus. Der Hostprovider ist erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Dies setzt voraus, dass die Beanstandung des Betroffenen so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. Mehr dazu lesen »
24.01.2012 in
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Persönlichkeitsrecht,
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